Arbeitsrecht für Arbeitnehmer

Mit rd. 44,3 Millionen Erwerbstätigen in Deutschland, dient das Arbeitsrecht vor allem dem Schutz der Arbeitnehmer. Aufgrund der existentiellen Abhängigkeit der Arbeitnehmerschaft, benötigen diese einen möglichst weitgehenden Schutz.


Ich berate und vertrete Sie als Arbeitnehmer im Arbeitsrecht bei Streitigkeiten mit ihren Arbeitgebern oder Kollegen aus gemeinsamer Arbeit.


Dabei unterstütze ich Sie fachkundig und zielorientiert in allen Bereichen des Arbeitsrechts, insbesondere bei:


  • Abmahnung
  • Aufhebungsverträgen
  • Arbeitsunfähigkeit
  • Arbeitsverträgen
  • Befristung
  • Betriebsratsangelegenheiten (Beratung und Vertretung von Betriebs- und Personalräten)
  • Betriebsübergang
  • Diskriminierung am Arbeitsplatz oder bereits im Rahmen der Bewerbung
  • Kündigung
  • Lohn und Gehalt
  • Sonderrechte (Schwangerschaft und Elternzeit, Schwerbehinderung)
  • Urlaubsansprüchen
  • Versetzung
  • Zahlungsansprüchen
  • Zeugnis


Einer meiner Schwerpunkte sind u.a. Elternzeit, Elterngeld, Teilzeit und (besonderer) Kündigungsschutz in der Zeit der Schwangerschaft und der Elternzeit.


Hierzu biete ich zukünftig für Interessierte ein Seminar in kleinen Gruppen zum Thema „Vereinbarkeit Familie und Beruf“ an.  Das Seminar soll erforderliche Hilfestellung für die richtige Planung der Elternzeit, des Elterngeldes und für die Rückkehr zum Arbeitsplatz bieten. Auch können Themen wie Teilzeit und Kündigungsschutz sowie individuelle Fragen besprochen werden.




 
 
 
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