Arbeitsrecht für Arbeitnehmer

Mit rd. 44,3 Millionen Erwerbstätigen in Deutschland, dient das Arbeitsrecht vor allem dem Schutz der Arbeitnehmer. Aufgrund der existentiellen Abhängigkeit der Arbeitnehmerschaft, benötigen diese einen möglichst weitgehenden Schutz.


Ich berate und vertrete Sie als Arbeitnehmer im Arbeitsrecht bei Streitigkeiten mit ihren Arbeitgebern oder Kollegen aus gemeinsamer Arbeit.


Dabei unterstütze ich Sie fachkundig und zielorientiert in allen Bereichen des Arbeitsrechts, insbesondere bei:


  • Abmahnung
  • Aufhebungsverträgen
  • Arbeitsunfähigkeit
  • Arbeitsverträgen
  • Befristung
  • Betriebsratsangelegenheiten (Beratung und Vertretung von Betriebs- und Personalräten)
  • Betriebsübergang
  • Diskriminierung am Arbeitsplatz oder bereits im Rahmen der Bewerbung
  • Kündigungsschutzklage
  • Lohn und Gehalt
  • Sonderrechte (Schwangerschaft und Elternzeit, Schwerbehinderung)
  • Schulung von Betriebs- und Personalräten
  • Urlaubsansprüchen
  • Versetzung
  • Zahlungsansprüchen
  • Zeugnis



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