Kosten

Ich kläre Sie von Anfang an umfassend auf, welche Kosten auf Sie zukommen werden. Im Rahmen der Erstberatung erhalten Sie von mir eine Einschätzung über die Erfolgsaussichten ihrer Angelegenheit. Dabei ist es wichtig abzuwägen, ob ein weiteres Vorgehen in der Sache im Verhältnis zu den möglichen Kosten stehen. Dies kann insbesondere für Mandanten ohne Rechtsschutzversicherung von Bedeutung sein.


Die Kosten der Erstberatung betragen je nach Umfang maximal 190 € zzgl. MwSt.


Im Rahmen meines Tätigwerdens kümmere ich mich um die gesamte weitere Kommunikation. Bei Bedarf trete ich mit ihrer Rechtsschutzversicherung in Kontakt und weise auf Prozesskosten- und Beratungshilfe hin.


Bei arbeitsrechtlichen Beratungen mit gewissem Umfang wie z.B. Gestaltung von Arbeits- und Dienstverträgen werde ich für Sie auf Basis einer Vergütungsvereinbarung tätig. 



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