Ich kläre Sie von Anfang an umfassend auf, welche Kosten auf Sie zukommen werden. Im Rahmen der Erstberatung erhalten Sie von mir eine Einschätzung über die Erfolgsaussichten ihrer Angelegenheit. Dabei ist es wichtig abzuwägen, ob ein weiteres Vorgehen in der Sache im Verhältnis zu den möglichen Kosten stehen. Dies kann insbesondere für Mandanten ohne Rechtsschutzversicherung von Bedeutung sein.
Die Kosten der Erstberatung betragen je nach Umfang maximal 190 € zzgl. MwSt.
Im Rahmen meines Tätigwerdens kümmere ich mich um die gesamte weitere Kommunikation. Bei Bedarf trete ich mit ihrer Rechtsschutzversicherung in Kontakt und weise auf Prozesskosten- und Beratungshilfe hin.
Wünschen Sie eine qualifizierte arbeitsrechtliche Beratung mit gewissem Umfang wie z.B. Gestaltung von Vertragsdokumenten (Arbeitsverträgen, Vereinbarungen zur variablen Vergütung, Vorlagen etc.) werde ich für Sie auf Basis eines Stundenhonorars mit einem festen Stundensatz tätig. Alternativ kann auch ein Pauschalhonorar vereinbart werden.