Was ist das Kollektivarbeitsrecht?
Es regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmervertretungen, wie Betriebsräten und Gewerkschaften – es umfasst vor allem:
- das Betriebsverfassungsrecht und
- das Tarifvertragsrecht
Was ist das Betriebsverfassungsrecht?
Das Betriebsverfassungsrecht regelt die Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber im Betrieb (z. B. Mitbestimmung, Anhörung, Betriebsvereinbarungen).
Und mittendrin: Der Betriebsrat – geregelt im Betriebsverfassungsgesetz
Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ist das Herzstück des Betriebsverfassungsrechts – und damit zentral für die Arbeit jedes Betriebsrats.
Was regelt das Betriebsverfassungsgesetz?
Es regelt insbesondere:
- die Rechte und Pflichten des Betriebsrats
- die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat
- die Formen der Beteiligung, etwa: Informations-, Anhörungs- und Mitbestimmungsrechte
Mitbestimmung – was bedeutet das konkret?
Der Betriebsrat ist kein „Zuschauer“, sondern aktiver Mitgestalter.
Bei vielen Maßnahmen muss der Arbeitgeber ihn rechtzeitig einbinden – z. B. bei:
- Kündigungen
- Versetzungen
- Arbeitszeitregelungen
- Einführung technischer Überwachung
- Sozialplänen und Interessenausgleich
Du bist im Betriebsrat oder begleitest einen?
Dann lass uns sprechen.
Stark aufgestellt mit fundiertem Arbeitsrechtswissen.
Jenna Gerlinger – Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht