April 30, 2025

Arbeitsrecht für Betriebsräte

Die Welt des Kollektivarbeitsrechts

Was ist das Kollektivarbeitsrecht?

Es regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmervertretungen, wie Betriebsräten und Gewerkschaften – es umfasst vor allem:

  • das Betriebsverfassungsrecht und
  • das Tarifvertragsrecht
Was ist das Betriebsverfassungsrecht?

Das Betriebsverfassungsrecht regelt die Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber im Betrieb (z. B. Mitbestimmung, Anhörung, Betriebsvereinbarungen).

Und mittendrin: Der Betriebsrat – geregelt im Betriebsverfassungsgesetz

Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ist das Herzstück des Betriebsverfassungsrechts – und damit zentral für die Arbeit jedes Betriebsrats.

Was regelt das Betriebsverfassungsgesetz?

Es regelt insbesondere:

  • die Rechte und Pflichten des Betriebsrats
  • die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat
  • die Formen der Beteiligung, etwa: Informations-, Anhörungs- und Mitbestimmungsrechte
Mitbestimmung – was bedeutet das konkret?

Der Betriebsrat ist kein „Zuschauer“, sondern aktiver Mitgestalter.

Bei vielen Maßnahmen muss der Arbeitgeber ihn rechtzeitig einbinden – z. B. bei:

  • Kündigungen
  • Versetzungen
  • Arbeitszeitregelungen
  • Einführung technischer Überwachung
  • Sozialplänen und Interessenausgleich
Du bist im Betriebsrat oder begleitest einen?

Dann lass uns sprechen.
Stark aufgestellt mit fundiertem Arbeitsrechtswissen.
Jenna Gerlinger – Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht

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