September 30, 2024

Arbeitsrecht für Arbeitnehmer

Gleicher Lohn für Frauen!

Die ungleiche Bezahlung von Männern und Frauen kann nicht mit dem „Verhandlungsgeschick“ des Mannes begründet werden. Die unterschiedliche Bezahlung von Männern und Frauen für gleiche oder gleichwertige Arbeit stellt eine Diskriminierung dar. So entschied jüngst das Bundesarbeitsgericht in Erfurt mit Urteil vom 16.02.2023 (8 AZR 450/21).

Die Arbeitnehmerin klagte, nachdem sie festgestellt hatte, dass ihre männlichen Kollegen trotz gleicher Position mehr verdienten. Dies begründet laut BAG zunächst die Vermutung, dass die Benachteiligung aufgrund des Geschlechts erfolgt ist. Der Arbeitgeber muss in einem solchen Fall die Vermutung widerlegen und Gründe vortragen, warum die Benachteiligung gerechtfertigt ist. Gründe hierfür können unterschiedliche Position, Leistung oder Qualifikation der Mitarbeiter sein. Die Begründung, dass die männlichen Kollegen ein besseres Entgelt ausgehandelt haben, reicht nicht aus. Für Fragen rund um das Arbeitsrecht berate ich Sie gerne.

 

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