Arbeitsunfähigkeit: Rechtsberatung und Hilfe für Arbeitnehmer - Kanzlei für Arbeitsrecht Jenna Gerlinger

Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit kann für Arbeitnehmer eine herausfordernde Situation darstellen. In solchen Fällen ist es wichtig, die eigenen Rechte zu kennen und zu verstehen, wie man angemessen darauf reagieren kann. Als erfahrene Rechtsanwältin für Arbeitsrecht unterstütze ich Arbeitnehmer in meiner Kanzlei dabei, ihre Ansprüche bei Arbeitsunfähigkeit durchzusetzen und die bestmögliche Lösung zu finden.

Kontakt

Ihre Rechte bei Arbeitsunfähigkeit

Bei Arbeitsunfähigkeit haben Sie als Arbeitnehmer bestimmte Rechte, die Sie schützen und unterstützen sollen. Dazu gehören unter anderem:

  • Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und den Regelungen im Arbeitsvertrag.

  • Recht auf ärztliche Behandlung und Rehabilitation zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit.

  • Gegebenenfalls Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse nach Ablauf der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber.

Es ist wichtig, diese Rechte zu kennen und im Falle von Arbeitsunfähigkeit angemessen darauf zu reagieren.

Arbeitsunfähigkeit – Meine Leistungen für Sie

In meiner Kanzlei für Arbeitsrecht biete ich Arbeitnehmern kompetente rechtliche Unterstützung und Beratung bei Fragen rund um Arbeitsunfähigkeit. Zu meinen Leistungen gehören:

  • Prüfung und Durchsetzung des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.

  • Überprüfung von Kündigungen oder anderen arbeitsrechtlichen Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Arbeitsunfähigkeit stehen könnten.

  • Vertretung von Arbeitnehmern gegenüber dem Arbeitgeber oder der Krankenkasse bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Arbeitsunfähigkeit.

  • Beratung zur Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess nach einer Phase der Arbeitsunfähigkeit.

Mein Ziel ist es, Arbeitnehmern in schwierigen Situationen zu helfen und ihre Rechte effektiv zu vertreten.

Was tun bei Arbeitsunfähigkeit?

Im Falle von Arbeitsunfähigkeit ist es wichtig, einige Schritte zu unternehmen, um die eigenen Rechte zu wahren und die bestmögliche Unterstützung zu erhalten. Dazu gehören:

  • Arztbesuch: Suchen Sie umgehend einen Arzt auf, um Ihre Krankheit oder Verletzung diagnostizieren und behandeln zu lassen. Der Arzt übermittelt den Krankenschein digital an die Krankenkassen.

  • Kommunikation mit dem Arbeitgeber: Informieren Sie Ihren Arbeitgeber rechtzeitig über Ihre Arbeitsunfähigkeit und halten Sie ihn über Ihren Gesundheitszustand auf dem Laufenden. Der Arbeitgeber kann dann Ihre Daten bei der Krankenkasse abrufen.

  • Rechtliche Beratung: Bei Fragen oder Problemen im Zusammenhang mit Ihrer Arbeitsunfähigkeit ist es ratsam, sich rechtzeitig an einen erfahrenen Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin für Arbeitsrecht zu wenden, um Ihre Rechte zu schützen und Unterstützung zu erhalten.

Kontaktieren Sie mich für eine rechtliche Beratung und Unterstützung

Wenn Sie Fragen oder Probleme im Zusammenhang mit Arbeitsunfähigkeit haben oder rechtliche Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie meine Kanzlei für Arbeitsrecht, um eine professionelle Beratung zu erhalten und Ihre Rechte durchzusetzen.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Die wichtigsten fragen beantwortet

Arbeitsunfähigkeit - FAQs

Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall besteht in der Regel für einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen. Danach kann gegebenenfalls Krankengeld von der Krankenkasse bezogen werden

Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Kündigung während der Arbeitsunfähigkeit möglich, jedoch gelten hier strenge rechtliche Regelungen und der Arbeitgeber muss unter Umständen das Kündigungsschutzgesetz beachten.

Wenn der Arbeitnehmer die Krankheit nur vorgetäuscht hat, kommt eine fristlose verhaltensbedingte Kündigung in Betracht. Den Umstand, dass es sich um eine vorgetäuschte Krankheit handelt, ist von dem Arbeitgeber aber eingehend darzulegen und auch zu beweisen.

Wenn Ihre Arbeitsunfähigkeit länger dauert als erwartet, sollten Sie Ihren Arbeitgeber rechtzeitig darüber informieren und gegebenenfalls eine Verlängerung Ihrer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Es ist wichtig, transparent und offen mit Ihrem Arbeitgeber zu kommunizieren, um mögliche Missverständnisse zu vermeiden.

Wenn die Arbeitsunfähigkeit länger dauert, als in der Bescheinigung abgegeben, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, eine neue Bescheinigung vorzulegen. Hierbei gilt die für die Erstbescheinigung vorgesehene Frist entsprechend.

Nein, Sie sind grundsätzlich nicht verpflichtet, Ihrem Arbeitgeber Details zu Ihrer Krankheit mitzuteilen. Es sei denn Komma deren Kenntnis ist für den Arbeitgeber aus betrieblichen Gründen von Bedeutung (z.B. bei ansteckenden Krankheiten oder zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Dritte) Ansonsten genügt es, wenn Sie ihn über Ihre Arbeitsunfähigkeit und voraussichtliche Dauer informieren.

Arbeiten trotz Arbeitsunfähigkeit kann schwerwiegende rechtliche und versicherungstechnische Konsequenzen haben und sollte vermieden werden. Es besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung und es kann zu arbeitsrechtlichen Maßnahmen seitens des Arbeitgebers kommen.

Ihre Anfrage

Kontakt

Kontaktieren Sie mich für eine rechtliche Beratung und Unterstützung

Jetzt Kontakt aufnehmen

lorem ipsum

Mandantenreferenzen

orem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit, sed do eiusmod tempor incididunt ut labore et dolore magna aliqua. Ut enim ad minim veniam, quis nostrud exercitation ullamco laboris nisi ut aliquip ex ea commodo consequat. Duis aute irure dolor in reprehenderit in voluptate velit 

Test

HAPPY CUSTOMER

I was very impresed by the digital services lorem ipsum is simply free text available used by copy typing refreshing. Neque porro noting est qui dolorem ipsum quia.e.

Aleesha Rose

HAPPY CUSTOMER