Arbeitsverträge für Arbeitnehmer: Professionelle rechtliche Unterstützung - Kanzlei für Arbeitsrecht Jenna Gerlinger

Ein Arbeitsvertrag ist die rechtliche Grundlage für das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Er regelt wesentliche Punkte wie Arbeitszeit, Vergütung, Urlaub und Kündigungsfristen. Eine sorgfältige Prüfung und Gestaltung des Arbeitsvertrags ist entscheidend, um die Rechte und Interessen des Arbeitnehmers zu wahren. Meine Kanzlei für Arbeitsrecht bietet Ihnen als Arbeitnehmer kompetente rechtliche Unterstützung bei der Ausgestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen.

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Brauchen Sie Hilfe bei Ihrem Arbeitsvertrag? Ich bin für Sie da!

Benötigen Sie professionelle Unterstützung bei Ihrem Arbeitsvertrag? Ich bin eine auf das Arbeitsrecht spezialisierte Rechtsanwältin und stehe Ihnen zur Seite. Ich biete Ihnen kompetente Beratung und helfe Ihnen dabei, Ihren Arbeitsvertrag sorgfältig zu prüfen oder zu gestalten. Egal, ob es um die Verhandlung von Vertragsklauseln, die Überprüfung von Haftungsfragen oder die Sicherstellung fairer Arbeitsbedingungen geht – ich bin für Sie da, um Ihre Rechte zu schützen.

Warum ist rechtliche Unterstützung bei Arbeitsverträgen wichtig?

Arbeitsverträge sind komplexe rechtliche Dokumente, die eine Vielzahl von Regelungen und Vereinbarungen enthalten. Eine fundierte rechtliche Beratung ist unerlässlich, um sicherzustellen, dass der Arbeitsvertrag fair, rechtssicher und im Einklang mit geltendem Arbeitsrecht steht. Ich verfüge über das Fachwissen und die Erfahrung, um Ihre individuellen Bedürfnisse zu berücksichtigen und maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln, die Ihre Interessen optimal vertreten.

Darüber hinaus kann ich Ihnen helfen, potenzielle Fallstricke zu erkennen und zu vermeiden, die in Standardverträgen oft versteckt sind. Ich lege Wert darauf, Ihre spezifischen Anliegen zu verstehen und Vertragsklauseln so zu formulieren oder anzupassen, dass sie Ihre Bedürfnisse genau widerspiegeln und Ihre Rechte bestmöglich schützen.

Was sollte in einem Arbeitsvertrag geregelt sein?

Ein Arbeitsvertrag sollte alle wesentlichen Aspekte des Arbeitsverhältnisses klar und verständlich regeln. Dazu gehören unter anderem:

  • Persönliche Daten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber

  • Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses sowie ggf. die voraussichtliche Dauer des Arbeitsverhältnisses

  • Art und Ort der Arbeitsleistung

  • Arbeitszeit und Urlaubsregelung

  • Vergütung und Zusatzleistungen

  • Kündigungsfristen und -bedingungen

  • Hinweis auf anwendbare Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen

Arbeitsverträge – Meine Leistungen für Sie

Meine Kanzlei für Arbeitsrecht bietet Ihnen eine Reihe von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Arbeitsverträgen, darunter:

  • Prüfung und Überarbeitung bestehender Arbeitsverträge

  • Gestaltung individueller Arbeitsverträge, die Ihren Bedürfnissen entsprechen

  • Verhandlung von Vertragsklauseln und Bedingungen

  • Beratung zu arbeitsrechtlichen Fragen und Streitigkeiten

Kontaktieren Sie mich für Arbeitsrecht und vereinbaren Sie für eine rechtliche Beratung und Unterstützung einen Termin:

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Die wichtigsten fragen beantwortet

Arbeitsverträge - FAQs

Eine ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses kann nur unter Einhaltung der jeweiligen einschlägigen Kündigungsfrist erfolgen. Das Gesetz schreibt eine Mindestkündigungsfrist grundsätzlich vor. Daneben können sich die Kündigungsfristen aus Tarif-, oder Arbeitsvertrag ergeben.

  1. Gesetzliche Kündigungsfristen

Gemäß § 622 Absatz 1 gilt eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Je nach Dauer der Beschäftigung verlängert sich die gesetzliche Kündigungsfrist für eine Kündigung durch den Arbeitgeber ab dem zweiten Jahr der Beschäftigung im Betrieb des Arbeitgebers.

  1. Tarifvertragliche Kündigungsfristen

Nach § 622 Absatz 4 BG wie können durch Tarifvertrag auch kürzere oder längere als die gesetzlich vorgesehene Kündigungsfrist vereinbart werden.

  1. Arbeitsvertragliche Kündigungsfristen

Im Rahmen der arbeitsvertraglichen Vereinbarungen kann auch von der gesetzlichen Mindestkündigungsfrist abgewichen werden

Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz gibt es die Möglichkeit, Arbeitsverträge zeitlich zu befristen. Man unterscheidet hierbei von der Befristung mit sachlichem Grund und die kalendermäßige Befristung die keinen sachlichen Grund erfordert.

Unabhängig davon welche Befristung gewählt wird, müssen hierbei die Voraussetzungen insgesamt vorliegen. Insbesondere muss die Befristung zu ihrer Wirksamkeit schriftlich erfolgen.

Handelt es sich um eine rechts unwirksame Befristung Komma ist der befristete Arbeitsvertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen.

Ein befristetes Arbeitsverhältnis kann mit Ablauf der vereinbarten Zeit oder mit Zweckerreichung enden.

Ja, ein Arbeitsvertrag kann nachträglich geändert werden, jedoch müssen dabei bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. einvernehmliche Änderung:

Beide Vertragsparteien, also Arbeitgeber und Arbeitnehmer, müssen der Änderung zustimmen. Dies wird in der Regel durch einen Änderungsvertrag festgehalten, der von beiden Seiten unterschrieben wird.

  1. Änderungskündigungen

Der Arbeitgeber kann eine Änderungskündigung aussprechen, wenn eine einvernehmliche Änderung nicht möglich ist. Dabei wird der bestehende Arbeitsvertrag gekündigt und gleichzeitig ein neuer Vertrag mit geänderten Bedingungen angeboten. Der Arbeitnehmer hat dann die Möglichkeit dieses Angebot anzunehmen oder die Änderungskündigung gerichtlich überprüfen zu lassen. Eine Erinnerung Kündigung muss sozial gerechtfertigt sein aber die üblichen Kündigungsschutzbestimmung. Insbesondere ist auch hier eine Kündigungsschutzklage innerhalb von 3 Wochen ab Zugang der Änderungskündigung einzureichen.

  1. Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge

Änderungen können auch durch Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge herbeigeführt werden, die dann für alle betroffenen Arbeitnehmer gelten.

Wichtig ist, dass alle Änderungen schriftlich festgehalten und von beiden Seiten akzeptiert werden müssen, um rechtlich wirksam zu sein.

Ein Arbeitsvertrag sollte klare und umfassende Regelungen zur Arbeitszeit enthalten, um Missverständnisse und rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden. Folgende Punkte sollten berücksichtigt werden:

  1. Arbeitszeitdauer
  2. Arbeitszeit beginnen und -ende
  3. Pausenregelungen:

Vorgaben zu Pausen (z.B. 30 Minuten Mittagspause, 15 Minuten Kaffeepause). Hinweise auf gesetzliche Pausenregelungen, z.B. nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG).

  1. Überstunden:

Regelungen zu Überstunden (z.B. ob und wie diese angeordnet werden können).

  1. Teilzeitarbeit:

Besonderheiten bei Teilzeitarbeit, einschließlich der Arbeitszeitverteilung.

  1. Schichtarbeit:

Falls zutreffend, Regelungen zur Schichtarbeit, Schichtpläne und Schichtzulagen.

  1. Arbeitszeitkonten:

Der Arbeitgeber ist gemäß § 16 Absatz 2 Arbeitszeitgesetz verpflichtet, die über die Regelarbeitszeit von 8 Stunden pro Tag hinausgehende Arbeitszeit aufzuzeichnen und aufzubewahren. Wie ein solches Arbeitszeitkonto geführt wird, kann individuell bestimmt werden.

  1. Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst:

Wenn einschlägig, Regelungen zu Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst, einschließlich Vergütung und Ausgleich.

  1. Sonntags und Feiertagsarbeit:

Regelungen zur Arbeit an Sonn- und Feiertagen und etwaige Zuschläge.

  1. Flexible Arbeitszeitmodelle:

Falls zutreffend, Regelungen zu Home-Office, Vertrauensarbeitszeit oder anderen flexiblen Arbeitszeitmodellen.

Durch klare und präzise Regelungen zu diesen Punkten im Arbeitsvertrag können sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer ihre Rechte und Pflichten besser verstehen und mögliche Konflikte vermeiden.

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