Kündigungsschutzklage: Rechtsberatung und Vertretung für Arbeitnehmer - Kanzlei für Arbeitsrecht Jenna Gerlinger

Eine Kündigung kann für Arbeitnehmer eine enorme Belastung darstellen. In meiner Kanzlei für Arbeitsrecht unterstütze ich Arbeitnehmer bei der Durchsetzung ihrer Rechte und der Verteidigung gegen ungerechtfertigte Kündigungen durch eine Kündigungsschutzklage. Ich stehe Ihnen mit kompetenter rechtlicher Beratung und effektiver Vertretung vor Gericht zur Seite, um Ihre Interessen zu schützen und eine gerechte Lösung zu erreichen.

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Haben Sie eine Kündigung erhalten und möchten dagegen vorgehen? Ich helfe Ihnen weiter!

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, bin ich für Sie da und biete Ihnen eine kompetente Beratung an und vertrete Sie sowohl außergerichtlich als auch in einem arbeitsgerichtlichen Verfahren. Wichtig ist, dass eine Kündigungsschutzklage nur innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden kann. Diese Frist ist zwingend und darf nicht versäumt werden, da die Kündigung sonst als wirksam gilt. Nutzen Sie hierfür gerne unsere schnelle Terminvergabe.

Was ist eine Kündigungsschutzklage?

Der Arbeitnehmer kann eine Kündigungsschutzklage bei dem zuständigen Arbeitsgericht einreichen, wenn er der Meinung ist, dass seine Kündigung durch den Arbeitgeber nicht gerechtfertigt ist. Durch das Einreichen einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht können Arbeitnehmer die Rechtmäßigkeit ihrer Kündigung überprüfen lassen. Ich unterstütze Sie dabei, eine starke Klage zu formulieren und Ihre Interessen effektiv vor Gericht zu vertreten.

Ablauf einer Kündigungsschutzklage

Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung bei dem zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden. Wird diese Frist nicht eingehalten, wird die zuvor ausgesprochene Kündigung wirksam, auch wenn keine Gründe hierfür vorliegen.

In der Kündigungsschutzklage muss der Arbeitnehmer darlegen, warum er die Kündigung für unwirksam hält.

Nach Eingang der Kündigungsschutzklage wird von dem Arbeitsgericht zeitnah eine Güteverhandlung angesetzt. In diesem Termin wird seitens des Gerichts versucht, eine gütliche Einigung zwischen den Parteien zu erreichen. Dies kann beispielsweise durch die Zahlung einer Abfindung oder durch die Erklärung des Arbeitgebers, keinerlei Rechte mehr aus der Kündigung herzuleiten, geschehen.

Kommt keine Einigung zustande, wird ein Kammertermin anberaumt. Der Kammertermin ist die Hauptverhandlung vor dem Arbeitsgericht. Für die Fragen, ob die Kündigung wirksam oder unwirksam ist, werden beide Parteien angehört und Beweise, wie Zeugen oder Dokumente, vorgelegt.

Danach entscheidet das Gericht durch Urteil entweder zugunsten des Arbeitnehmers oder des Arbeitgebers.

Während des gesamten arbeitsgerichtlichen Verfahrens können sich die Parteien auf die Beendigung des Rechtsstreits einigen. Hierbei können die Beendigungsmodalitäten und die Zahlung einer Abfindung vereinbart werden. Im Hinblick auf die rechtlichen Folgen einer Einigung ist es sehr empfehlenswert einen auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt an seiner Seite zu haben.

Rechtliche Beratung und Vertretung bei Kündigungsschutzklagen

In meiner Kanzlei für Arbeitsrecht biete ich Ihnen fachliche und kompetente rechtliche Beratung und Vertretung im Rahmen des Kündigungsschutzverfahrens an. Ich helfe Ihnen dabei, Ihre Rechte zu verstehen, und Ihre Interessen vor Gericht effektiv zu vertreten. Mit meiner Erfahrung und Fachkenntnis setze ich mich für eine gerechte Lösung in Ihrem Fall ein.

Kündigungsschutzklage - Meine Leistungen für Sie

Ich biete Ihnen umfassende Unterstützung im Rahmen von Kündigungsschutzklagen, darunter:

  • Die Überprüfung Ihrer Kündigung und Einschätzung der Erfolgsaussichten einer Klage

  • Die Formulierung und Einreichung der Klage beim zuständigen Arbeitsgericht

  • Die Vertretung und Durchsetzung Ihrer Interessen außergerichtlich und vor Gericht

  • Die Verhandlung einer fairen Abfindung im Falle einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Einigung

Da die Kündigungsschutzklage komplexe rechtliche Fragen aufwirft, ist es ratsam, sich von einem auf Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin beraten zu lassen. Diese können die Erfolgsaussichten der Klage beurteilen und den Arbeitnehmer während des gesamten Verfahrens vertreten

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung bei einer Kündigungsschutzklage? Kontaktieren Sie mich - ich stehe Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

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Kündigungsschutzklage - FAQs

Eine Kündigungsschutzklage ist ein rechtliches Mittel, das Arbeitnehmer nutzen können, um gegen ungerechtfertigte Kündigungen vorzugehen und ihre Rechte zu verteidigen. Ziel dieser Klage ist es, gerichtlich feststellen zu lassen, dass die Kündigung unwirksam ist und das Arbeitsverhältnis fortbesteht.

Gründe für eine Kündigungsschutzklage kann aus verschiedenen Gründen erhoben werden, darunter:

Verstoß gegen die Formvorschriften: Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn formale Anforderungen nicht eingehalten wurden oder die Kündigungsfrist nicht korrekt berechnet wurde.

Fehlender Kündigungsgrund: Nach dem Kündigungsschutzgesetz (KschG) muss der Arbeitgeber einen rechtlich anerkannten Grund für die Kündigung haben, wie betriebsbedingte, personenbedingte oder verhaltensbedingte Gründe.

Sozialwidrigkeit: Im Rahmen einer betriebsbedingten Kündigung kann diese unwirksam sein, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist, etwa weil der Arbeitgeber soziale Gesichtspunkte wie Alter, Betriebszugehörigkeit oder Unterhaltspflichten nicht ausreichend berücksichtigt hat.

  1. Einreichung der Klage: die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden.
  2. Gütetermin: das Arbeitsgericht lädt beide Parteien zu einem ersten Termin, dem sogenannten Gütetermin, um eine einvernehmliche Lösung zu finden.
  3. Kammertermin: kommt eine Einigung nicht zustande, folgt der Kammertermin Komma bei den Beweisen aufgenommen und Zeugen gehört werden können.
  4. Urteil: das Arbeitsgericht entscheidet schließlich, ob die Kündigung wirksam ist oder nicht.

Eine erfolgreiche Kündigungsschutzklage kann dazu führen, dass der Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz behält oder nach Einigung eine Abfindung erhält. Zudem klärt sie die Rechtmäßigkeit der Kündigung und gibt beiden Parteien rechtliche Sicherheit

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