November 30, 2023

Wissen

Telefonische Krankschreibung

Das gilt ab dem 07.12.2023

Im Falle einer Krankschreibung müssen Patientinnen und Patienten seit dem 07.12.2023 nicht mehr zwingend in die Arztpraxis gehen, um eine sogenannte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu erhalten. Eine solche kann nun auch wieder nach telefonischer Diagnose bescheinigt weder falls eine Videosprechstunde nicht möglich ist.

Dabei ist folgendes zu beachten: die Patientin oder der Patient muss in der jeweiligen Arztpraxis bekannt sein. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann dann für bis zu 5 Kalendertage ausgestellt werden. Für eine Folgebescheinigung muss dann allerdings die Arztpraxis aufgesucht werden. Etwas anderes gilt nur dann, wenn eine erstmalige Bescheinigung bei einem Praxisbesuch ausgestellt wurde. Dann kann die Feststellung einer fortbestehenden Arbeitsunfähigkeit wiederum telefonisch erfolgen.

WICHTIG! Eine schwere Symptomatik muss in jedem Fall anhand einer unmittelbaren persönlichen Untersuchung abgeklärt werden!

Anders als die Sonderregelung während Corona, gibt es diese: Mal eine zeitliche Begrenzung. Somit wird die Rechtfertigung telefonischen Krankschreibung feste Bestandteil im Gesundheitssystem.

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